FAQ  (häufig gestellte Fragen):

 Welche Annahmekriterien gibt es zum Abschluss der Autokrankenversicherung PRIMA?

Über das automatisierte Antragsverfahren des Tarifrechners sind Automobile mit folgenden Eigenschaften versicherbar:

■  Pkw, Pkw-Kombi, SUV, Geländewagen, Transporter (Kasten-, Pritschenwagen), Vans, Kleinbusse und Wohnmobile
■  Fahrzeugwert mindestens 3.000 €
■  Erstzulassung / Fahrzeugalter: Keine Einschränkungen 
■  Fahrzeuglaufleistung: Keine Einschränkungen 
■  Maximale Motorleistung: Keine Einschränkungen  
■  Zulässiges Gesamtgewicht nicht größer als 4,0 Tonnen
■  Keine Nutzung in einem Transportfuhrpark oder zum Zwecke des Kurierdienstes
■  Keine Nutzung als Taxi, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeug oder Fahrschulwagen
■  Keine Veränderung der zu versichernden Komponenten (z.B. Motortuning)

■  Keine alternativen Antriebssysteme (z.B. Autogas)
■  Keine erkennbaren Schäden an den zu versichernden Teilen

Für alle Fahrzeuge, welche die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, prüfen wir gern die Erstellung eines Angebotes zur Autokrankenversicherung PRIMA. Bitte verwenden Sie hierzu ebenfalls die Eingabemasken des Tarifrechners.


Wie kann ich die Autokrankenversicherung PRIMA abschließen?

■  Sie ermitteln mithilfe unseres Tarifrechners die Versicherungsprämie für Ihr Fahrzeug, geben Ihre Fahrzeug- und Personendaten ein und wählen die gewünschte Zahlungsart. 
■  Sie prüfen die Allgemeinen Vertragsunterlagen informieren sich ausführlich über die Inhalte und Bedingungen.  
■  Sie laden sich unter Schritt 3 des Tarifrechners den für Sie vorbereiteten Versicherungsantrag herunter, lesen und prüfen ihn auf   Vollständigkeit und Richtigkeit.                                                                                                                                                            
■  Sie bestätigen, die Bedingungen, Hinweise, Erklärungen und Belehrungen zum Vertrag gelesen und zustimmend zur Kenntnis genommen zu haben und erklären, dass Sie den Vertrag abschließen wollen indem Sie unter Schritt 3 des Tarifrechners auf den Button Versicherungsantrag verbindlich absenden klicken.                                                                                        
■  Wir prüfen Ihren Antrag und übersenden Ihnen kurzfristig eine Versicherungsbestätigung und Ihren Versicherungsschein.   

Gibt es Wartefristen oder Fahrzeug-Checks beim Abschluss der Autokrankenversicherung PRIMA?

■  Wartefristen beim Abschluss der Autokrankenversicherung PRIMA gibt es nicht. 
■  Allerdings möchten wir sicherstellen, dass das Fahrzeug beim Vertragsabschluss frei von Defekten ist. Falls Sie an Ihrem Fahrzeug innerhalb der letzten vier Wochen vor Vertragsabschluss eine TÜV-Hauptuntersuchung oder eine Wartung gemäß Herstellervorschriften durchführen lassen haben, reichen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit dem Antrag ein. Ansonsten lassen Sie zum Vertragsabschluss bitte einen Fahrzeug-Sicherheitscheck in einer Werkstatt Ihrer Wahl durchführen.


Welche Laufzeit hat meine Autokrankenversicherung PRIMA?

■  Die Autokrankenversicherung PRIMA hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Falls der Versicherungsvertrag nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch.

Wie kann ich die Autokrankenversicherung PRIMA kündigen?

■  Sie können die Autokrankenversicherung PRIMA zum Ende der Mindestvertragsdauer ohne Einhaltung einer Frist kündigen.       
■  Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Versicherungsvertrag jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonats ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. 
■  Darüber hinaus bestehen für beide Vertragsparteien die bei Versicherungsverträgen üblichen Kündigungsmöglichkeiten, wie z. B. im Schadenfall. Alle Details hierzu finden Sie in den Allgemeinen Vertragsunterlagen zur Autokrankenversicherung PRIMA 

Welche Inspektions- und Wartungsregelungen bestehen?

■  Der Abschluss der Autokrankenversicherung PRIMA entbindet Sie nicht von den Wartungspflichten Ihres Fahrzeugs. Falls ein Wartungsdienst an dem zu versichernden Fahrzeug fällig ist, muss dieser vor Vertragsabschluss durchgeführt werden.
■  Während der Vertragslaufzeit sind die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle und Wartungsvorschriften einzuhalten.
■  Die Wartungen können durch einen Kfz-Meisterbetrieb Ihrer Wahl durchgeführt werden. Hierbei ist es nicht erforderlich, die Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers durchführen zu lassen.

Muss ich im Schadenfall die Reparatur in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen oder wird mir eine Werkstatt vorgeschrieben?

■  NEIN. Sie können die Reparatur in einem Kfz-Meisterbertieb Ihrer Wahl durchführen lassen. Das kann sowohl die freie Kfz-Meisterwerkstatt sein als auch eine Vertragswerkstatt. Bitte fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug in die Werkstatt Ihres Vertrauens.    
■  Grundsätzlich schreiben wir Ihnen nicht vor, welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug anvertrauen sollen. Gern sind wir Ihnen auch bei der Auswahl einer geeigneten Werkstatt für Ihr Fahrzeug behilflich.
■  Wir bitten Sie allerdings bei der Auswahl Ihrer Werkstatt zu beachten, dass wir auch bei der Wahl einer freien Werkstatt nur maximal die Verrechnungssätze erstatten, die bei der Reparaturdurchführung in einer entsprechenden Vertragswerkstatt angefallen wären. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auch in unserem Formular Schadenanzeige.